Kurze Antwort
Richtig ist: Bundeswildschutzverordnung.
Richtig ist die Bundeswildschutzverordnung. Sie regelt in Anlage 4 die Haltung von Greifvögeln/Falken (z. B. Kennzeichnung, Unterbringung, Erlaubnisse) verbindlich. BJagdG und BArtSchV definieren Jagd- bzw. Artenschutzrahmen, enthalten aber nicht die spezifischen Haltungsbestimmungen für heimische Greife und Falken.
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