NiedersachsenRechtNDS-RE-139-2022

Innerhalb welchen Zeitraums darf Federwild auch außerhalb von Notzeiten gefüttert werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: 1. Januar bis 30. April.

  • A)1. Januar bis 30. April
  • B)1. Dezember bis 30. April
  • C)es darf gar nicht gefüttert werden
Erklärung

Richtig ist 1. Januar bis 30. April. Hintergrund: Nach § 32 Abs. 2 NJagdG (Niedersachsen) gilt außerhalb der Notzeit grundsätzlich ein Fütterungsverbot, Ausnahme ist u. a. Federwild in der Zeit 1.1.–30.4. Andere Zeiträume sind nicht vorgesehen; außerhalb davon bleibt Füttern unzulässig. Regulations may vary depending on the federal state.

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