NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-214-2022

Innerhalb welcher Frist haben Jagdscheininhaber das Abhandenkommen ihrer Jagdwaffe der zuständigen Behörde anzuzeigen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Unverzüglich.

  • A)Unverzüglich
  • B)Innerhalb einer Woche
  • C)Innerhalb zwei Wochen
  • D)Innerhalb eines Monats

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