NiedersachsenRechtNDS-RE-169-2022

Innerhalb welcher Frist ist vom Revierinhaber bei Erlegung eines Stücks Rotwild der Jagdbehörde die schriftliche Abschussmeldung zu erstatten?

Kurze Antwort

Richtig sind: Zum Ende des Jagdjahres wird die Streckenliste der Jagdbehörde übersandt und Eine schriftliche Abschussmeldung ist nicht erforderlich.

  • A)Innerhalb von drei Tagen nach der Erlegung
  • B)Innerhalb einer Woche nach der Erlegung
  • C)Innerhalb von einem Monat nach der Erlegung
  • D)Zum Ende des Jagdjahres wird die Streckenliste der Jagdbehörde übersandt
  • E)Eine schriftliche Abschussmeldung ist nicht erforderlich
Erklärung

Richtig ist: 4 und 5. Für Rotwild ist keine separate, fristgebundene schriftliche Abschussmeldung nach jeder Erlegung nötig. Der Jagdausübungsberechtigte führt die Streckenliste und übermittelt sie gesammelt zum Ende des Jagdjahres an die untere Jagdbehörde (landesabhängige Stichtage beachten).

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