Kurze Antwort
Richtig sind: Zum Ende des Jagdjahres wird die Streckenliste der Jagdbehörde übersandt und Eine schriftliche Abschussmeldung ist nicht erforderlich.
Richtig ist: 4 und 5. Für Rotwild ist keine separate, fristgebundene schriftliche Abschussmeldung nach jeder Erlegung nötig. Der Jagdausübungsberechtigte führt die Streckenliste und übermittelt sie gesammelt zum Ende des Jagdjahres an die untere Jagdbehörde (landesabhängige Stichtage beachten).
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