Kurze Antwort
Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins müssen die Ausstellung oder Eintragung der Waffenbesitzkarte innerhalb von zwei Wochen nach dem Erwerb des Drillings beantragen.
Für den dauerhaften Erwerb einer Langwaffe ist keine vorherige Waffenbesitzkarte erforderlich. Der Erwerb muss jedoch binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde angezeigt und die Waffenbesitzkarte beantragt beziehungsweise zur Eintragung vorgelegt werden.
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