NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-217-2022

Innerhalb welcher Frist müssen Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder die Eintragung der Waffe in eine bereits erteilte Waffenbesitzkarte beantragen, wenn sie einen Drilling auf Dauer erwerben (kaufen)?

Kurze Antwort

Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins müssen die Ausstellung oder Eintragung der Waffenbesitzkarte innerhalb von zwei Wochen nach dem Erwerb des Drillings beantragen.

  • A)Innerhalb einer Woche
  • B)Innerhalb von zwei Wochen
  • C)Innerhalb eines Monats
Erklärung

Für den dauerhaften Erwerb einer Langwaffe ist keine vorherige Waffenbesitzkarte erforderlich. Der Erwerb muss jedoch binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde angezeigt und die Waffenbesitzkarte beantragt beziehungsweise zur Eintragung vorgelegt werden.

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