NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-58-2022

Innerhalb welcher Zeit haben Sie den Erwerb, bzw. den Verkauf einer erlaubnispflichtigen Waffe zu melden?

Kurze Antwort

Der Erwerb oder Verkauf einer erlaubnispflichtigen Waffe ist binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde zu melden.

  • A)binnen einer Woche
  • B)binnen zwei Wochen
  • C)binnen eines Monats
Erklärung

Beim Erwerb ist die Waffenbesitzkarte zur Eintragung vorzulegen. Beim Verkauf muss der Verkäufer die Waffe innerhalb dieser Frist aus seiner Waffenbesitzkarte austragen lassen.

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