NiedersachsenRechtNDS-RE-444-2022

Ist das Führen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe von der Wohnung zum Schießstand erlaubt?

Kurze Antwort

Ja, sofern die erlaubnispflichtige Schusswaffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit transportiert wird.

  • A)Nur mit Waffenschein.
  • B)Ja, wenn sie ungeladen und gesichert im Holster am Körper getragen wird.
  • C)Ja, wenn sie nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit transportiert wird.
Erklärung

Die Waffe muss ungeladen in einem verschlossenen Behältnis, etwa einem verschlossenen Futteral oder Waffenkoffer, auf dem direkten Weg zum Schießstand befördert werden. Dafür ist kein Waffenschein erforderlich.

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