Kurze Antwort
Ja, sofern die erlaubnispflichtige Schusswaffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit transportiert wird.
Die Waffe muss ungeladen in einem verschlossenen Behältnis, etwa einem verschlossenen Futteral oder Waffenkoffer, auf dem direkten Weg zum Schießstand befördert werden. Dafür ist kein Waffenschein erforderlich.
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