Kurze Antwort
Richtig ist: Ja, nur mit einer Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz.
Richtig ist Option 2: Nichtgewerbliches Wiederladen ist nur mit Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz (Wiederladerschein) zulässig. Dafür brauchst du die bestandene Fachkundeprüfung; eine bloße Munitionserwerbserlaubnis reicht nicht.
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