Kurze Antwort
Ja, das Wildbret ist genusstauglich, und ein Befall mit Magen- und Darmwürmern ist nicht meldepflichtig.
Magen- und Darmwürmer kommen häufig vor und machen das Wildbret eines nicht abgekommenen Stückes in der Regel nicht untauglich. Eine gesetzliche Anzeigepflicht besteht hierfür nicht.
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