NiedersachsenWildbrethygiene & JagdhundeNDS-WI-186-2022

Ist das Wildbret eines mit Magen- und Darmwürmern befallenen nicht abgekommenen Stückes genusstauglich und ist diese Krankheit meldepflichtig?

Kurze Antwort

Ja, das Wildbret ist genusstauglich, und ein Befall mit Magen- und Darmwürmern ist nicht meldepflichtig.

  • A)das Wildbret ist genusstauglich und der Befall ist nicht meldepflichtig
  • B)das Wildbret ist nicht genusstauglich, der Befall ist nicht meldepflichtig
  • C)das Wildbret ist genusstauglich, der Befall ist meldepflichtig
  • D)das Wildbret ist nicht genusstauglich, der Befall ist meldepflichtig
Erklärung

Magen- und Darmwürmer kommen häufig vor und machen das Wildbret eines nicht abgekommenen Stückes in der Regel nicht untauglich. Eine gesetzliche Anzeigepflicht besteht hierfür nicht.

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