NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-167-2022

Ist der Erwerb von Presslingen erlaubnispflichtig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, mit Munitionserwerbsberechtigung.

  • A)Ja, mit Sprengstofferlaubnis.
  • B)Ja, mit Munitionserwerbsberechtigung.
  • C)Nein.
Erklärung

Presslinge sind Bestandteile der Munition und gelten waffenrechtlich als Munition. Für den Erwerb brauchst du daher eine Munitionserwerbsberechtigung (z. B. Jagdschein für Langwaffenmunition oder WBK-Eintrag für Kurzwaffenmunition). Eine Sprengstofferlaubnis ist dafür nicht vorgesehen.

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