Kurze Antwort
Richtig ist: Ja, mit Munitionserwerbsberechtigung.
Presslinge sind Bestandteile der Munition und gelten waffenrechtlich als Munition. Für den Erwerb brauchst du daher eine Munitionserwerbsberechtigung (z. B. Jagdschein für Langwaffenmunition oder WBK-Eintrag für Kurzwaffenmunition). Eine Sprengstofferlaubnis ist dafür nicht vorgesehen.
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