NiedersachsenRechtNDS-RE-109-2022

Ist der Inhaber eines Jugendjagdscheins berechtigt, an einer Treibjagd teilzunehmen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)<p>Ja, aber nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten, wenn dieser selbst Jagdscheininhaber ist</p>
  • B)Ja, ohne besondere Erlaubnis
  • C)Nein

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