Kurze Antwort
Nein, ein Inhaber eines Jugendjagdscheins darf nicht an einer Treibjagd teilnehmen.
Der Jugendjagdschein berechtigt nur zur Jagdausübung in Begleitung, verbietet jedoch ausdrücklich die Teilnahme an Gesellschaftsjagden wie Treibjagden (§ 16 BJagdG). Begleitung ändert daran nichts.
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