NiedersachsenRechtNDS-RE-109-2022

Ist der Inhaber eines Jugendjagdscheins berechtigt, an einer Treibjagd teilzunehmen?

Kurze Antwort

Nein, ein Inhaber eines Jugendjagdscheins darf nicht an einer Treibjagd teilnehmen.

  • A)Ja, aber nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten, wenn dieser selbst Jagdscheininhaber ist
  • B)Ja, ohne besondere Erlaubnis
  • C)Nein
Erklärung

Der Jugendjagdschein berechtigt nur zur Jagdausübung in Begleitung, verbietet jedoch ausdrücklich die Teilnahme an Gesellschaftsjagden wie Treibjagden (§ 16 BJagdG). Begleitung ändert daran nichts.

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