NiedersachsenRechtNDS-RE-154-2022

Ist der Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft bei der Aufstellung des Abschussplans für das Gemeinschaftsjagdrevier nach den gesetzlichen Vorschriften zu beteiligen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Ja. Im Gemeinschaftsjagdrevier stellt der Jagdausübungsberechtigte den Abschussplan im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand auf. Der Jagdvorstand vertritt die Jagdgenossenschaft; ohne seine Beteiligung ist die Planaufstellung nicht weidgerecht bzw. nicht rechtskonform.

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