Kurze Antwort
Richtig ist: Ja.
Ja. Im Gemeinschaftsjagdrevier stellt der Jagdausübungsberechtigte den Abschussplan im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand auf. Der Jagdvorstand vertritt die Jagdgenossenschaft; ohne seine Beteiligung ist die Planaufstellung nicht weidgerecht bzw. nicht rechtskonform.
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