Kurze Antwort
Richtig ist: ja.
Richtig ist: 1. ja. Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche – bereits der bloße Verdacht muss unverzüglich der zuständigen Behörde (Veterinäramt/Amtstierarzt) gemeldet werden. Ein gehäuftes Auftreten ist keine Voraussetzung; Verdacht genügt.
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