NiedersachsenWildbrethygiene & JagdhundeNDS-WI-282-2022

Ist der Verdacht oder der Ausbruch der Blauzungenkrankheit anzeigepflichtig?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja.

  • A)ja
  • B)nein
  • C)nur bei vermehrtem Auftritt (drei Fälle innerhalb einer Woche)
Erklärung

Richtig ist: 1. ja. Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche – bereits der bloße Verdacht muss unverzüglich der zuständigen Behörde (Veterinäramt/Amtstierarzt) gemeldet werden. Ein gehäuftes Auftreten ist keine Voraussetzung; Verdacht genügt.

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