NiedersachsenWildbrethygiene & JagdhundeNDS-WI-277-2022

Ist der Verdacht oder der Ausbruch der Geflügelpest anzeigepflichtig?

Kurze Antwort

Sowohl der Verdacht als auch der Ausbruch der Geflügelpest sind anzeigepflichtig.

  • A)ja
  • B)nein
  • C)nur bei vermehrtem Auftritt (drei Fälle innerhalb einer Woche)
Erklärung

Bereits bei Verdacht muss die zuständige Behörde, in der Regel das Veterinäramt, informiert werden. Eine bestimmte Mindestzahl von Fällen ist dafür nicht erforderlich.

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