NiedersachsenRechtNDS-RE-453-2022

Ist die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, zulässig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja.

  • A)Ja.
  • B)Nein.
Erklärung

Ja, gemeinschaftliche Aufbewahrung ist zulässig. Leben mehrere Berechtigte (z. B. beide mit Jagdschein/WBK) in häuslicher Gemeinschaft, dürfen sie Waffen und Munition zusammen in einem geeigneten Sicherheitsbehältnis nach DIN/EN 1143-1 (Widerstandsgrad 0 oder 1) verwahren. Entscheidend ist: Nur Berechtigte haben Zugriff; Unbefugte bleiben ausgeschlossen.

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