NiedersachsenRechtNDS-RE-145-2022

Ist die Treibjagd an Sonn- und Feiertagen verboten?

Kurze Antwort

Richtig sind: Ja, wenn durch die Treibjagd die äußere Ruhe gestört wird und Ja, wenn die Treibjagd dem Wesen der Sonn- und Feiertage widerspricht.

  • A)Ja, wenn durch die Treibjagd die äußere Ruhe gestört wird
  • B)Nein
  • C)Ja, wenn die Treibjagd dem Wesen der Sonn- und Feiertage widerspricht
Erklärung

Richtig ist 1 und 3. Gesellschaftsjagden (z. B. Treibjagden) sind an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich untersagt, weil sie die Sonn- und Feiertagsruhe stören und dem Charakter dieser Tage widersprechen; Landesrecht kann Details regeln. Einzeljagd (Ansitz/Pirsch) bleibt zulässig, sofern keine Störung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit oder Ordnung eintritt.

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