Kurze Antwort
Die Erlaubnisbehörde ist nur zu unterrichten, wenn sich registrierte Waffendaten wie z. B. das Kaliber geändert haben.
Ein Laufwechsel mit anschließendem Neubeschuss ist meldepflichtig, falls sich eingetragene Daten der Waffe ändern. Bleiben die in der WBK vermerkten Daten unverändert, besteht keine Mitteilungspflicht.
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