NiedersachsenRechtNDS-RE-487-2022

Ist ein Drilling für das Schießen auf dem Wurfscheibenstand zugelassen?

Kurze Antwort

Ein Drilling ist auf dem Wurfscheibenstand zugelassen, wenn ausschließlich die Schrotläufe benutzt werden.

  • A)Nein.
  • B)Ja.
  • C)Ja, wenn nur die Schrotläufe benutzt werden.
Erklärung

Der Kugellauf darf dabei nicht verwendet werden. Der Drilling ist eine kombinierte Jagdwaffe mit Schrot- und Kugelläufen.

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