NiedersachsenRechtNDS-RE-545-2022

Ist ein Revierinhaber ohne weiteres berechtigt, einen in seinem Revier verendet gefundenen Auerhahn an einen Präparator zu verkaufen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Nein. Der Auerhahn ist eine besonders geschützte Art (BArtSchV/Anlage 1). Für streng geschützte Arten gilt ein Aneignungs- und Vermarktungsverbot: Totfund darf weder angeeignet noch an Präparatoren verkauft werden; Ausnahmen nur per behördlicher Ausnahmegenehmigung.

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