Kurze Antwort
Richtig ist: <p>Ist ein Ausweichen ohne Preisgabe wesentlicher Interessen möglich, ist der Schusswaffengebrauch nicht zulässig.</p>.
Richtig ist Option 2: In der Notwehr gilt das Gebot des mildesten Mittels. Kann der Angegriffene dem Angriff sicher ausweichen, ohne wesentliche Rechtsgüter (z. B. Leib, Leben, berechtigte Eigentumsinteressen) preiszugeben, ist der Schusswaffeneinsatz nicht erforderlich und damit nicht gerechtfertigt. Option 1 ist zu pauschal, Option 3 ist jagdlich-rechtlich unbegründet.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.