Kurze Antwort
Richtig ist: Eine Jagderlaubnis ist grundsätzlich nicht übertragbar.
Richtig ist: Eine Jagderlaubnis ist grundsätzlich nicht übertragbar. Der Begehungsschein wird immer personenbezogen vom Jagdausübungsberechtigten ausgestellt und gilt nur für den namentlich genannten Jagdgast. Weitergaben an andere (auch volljährige oder ortskundige Jäger) sind unzulässig.
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