NiedersachsenRechtNDS-RE-92-2022

Ist eine Jagderlaubnis übertragbar?

Kurze Antwort

Richtig ist: Eine Jagderlaubnis ist grundsätzlich nicht übertragbar.

  • A)Eine Jagderlaubnis ist grundsätzlich nicht übertragbar
  • B)Eine Jagderlaubnis ist immer übertragbar
  • C)Eine Jagderlaubnis ist nur an volljährige Jagdscheininhaber übertragbar
  • D)Eine Jagderlaubnis ist nur an ortskundige Jäger übertragbar
Erklärung

Richtig ist: Eine Jagderlaubnis ist grundsätzlich nicht übertragbar. Der Begehungsschein wird immer personenbezogen vom Jagdausübungsberechtigten ausgestellt und gilt nur für den namentlich genannten Jagdgast. Weitergaben an andere (auch volljährige oder ortskundige Jäger) sind unzulässig.

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