NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-231-2022

Ist eine Person mit gültigem Jahresjagdschein und einer Waffenbesitzkarte, in die ein Revolver eingetragen ist, berechtigt, den Revolver bei Spaziergängen in einem fremden Jagdrevier zu führen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Nein. Der Jagdschein berechtigt zum Führen nur im Rahmen der befugten Jagdausübung. Beim Spaziergang in einem fremden Revier liegt keine befugte Jagd vor; das Führen einer schussbereiten/zugriffsbereiten Kurzwaffe wäre waffenrechtlich unzulässig und kann zudem als Verstoß gegen fremdes Jagdausübungsrecht gewertet werden.

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