Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Nein. Der Jagdschein berechtigt zum Führen nur im Rahmen der befugten Jagdausübung. Beim Spaziergang in einem fremden Revier liegt keine befugte Jagd vor; das Führen einer schussbereiten/zugriffsbereiten Kurzwaffe wäre waffenrechtlich unzulässig und kann zudem als Verstoß gegen fremdes Jagdausübungsrecht gewertet werden.
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