Kurze Antwort
Richtig ist: nur mit Genehmigung der Naturschutzbehörde.
Kanadische Felsenbirne ist ein gebietsfremder Neophyt. Das Einbringen nicht heimischer Arten in Hecken/Hegebüsche kann Biotope und Artengefüge beeinträchtigen und ist deshalb nur mit Genehmigung der Naturschutzbehörde zulässig. Zustimmung des Grundeigentümers allein reicht nicht.
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