Kurze Antwort
Richtig ist: Ja.
Ja, beides ist zulässig. Nach Bundesjagdgesetz dürfen Hase und Wildenten mit der Kugel bejagt werden; eine besondere Mindestenergie (E100) ist dafür nicht vorgeschrieben. Wichtig ist dennoch die Weidgerechtigkeit: passender Kugelfang, geeignete Munition und kurze Schussdistanzen, um Fehlabschüsse und Wildbretentwertung zu vermeiden.
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