Kurze Antwort
Richtig ist: nein.
Richtig ist „nein“. Wildfreigehege sowie Anlagen zur Haltung von Greifvögeln oder Eulen sind genehmigungspflichtig; zuständig ist in der Regel die Jagdbehörde (teils im Einvernehmen mit Naturschutzbehörden). Hintergrund: Durch solche Einrichtungen können Lebensräume, Jagdausübung und Artenschutz berührt werden, daher braucht es vorab eine behördliche Erlaubnis.
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