NiedersachsenRechtNDS-RE-552-2022

Ist es ohne besondere Erlaubnis zulässig, ein Wildfreigehege oder eine Anlage zur Haltung von Greifvögeln oder Eulen einzurichten?

Kurze Antwort

Richtig ist: nein.

  • A)nein
  • B)ja
  • C)ja, aber nicht an jedem Ort
Erklärung

Richtig ist „nein“. Wildfreigehege sowie Anlagen zur Haltung von Greifvögeln oder Eulen sind genehmigungspflichtig; zuständig ist in der Regel die Jagdbehörde (teils im Einvernehmen mit Naturschutzbehörden). Hintergrund: Durch solche Einrichtungen können Lebensräume, Jagdausübung und Artenschutz berührt werden, daher braucht es vorab eine behördliche Erlaubnis.

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