NiedersachsenRechtNDS-RE-482-2022

Ist es zulässig im Aufenthaltsraum Anschlagübungen mit Schusswaffen zu machen?

Kurze Antwort

Nein, Anschlagübungen mit Schusswaffen sind ausschließlich auf dem Schützenstand erlaubt.

  • A)Ja, nur nach Anleitung des Schießleiters.
  • B)Ja, wenn eine entsprechende Ladeecke eingerichtet wurde.
  • C)Nein, nur auf dem Schützenstand erlaubt.
Erklärung

Sicherheitsbestimmungen untersagen das Hantieren mit Waffen im Aufenthaltsraum. Übungen mit der Büchse oder Flinte erfolgen nur am Stand unter Aufsicht, mit geöffnetem Verschluss bzw. entladen und in Richtung Geschossfang.

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