Kurze Antwort
Ja, hierfür ist eine behördliche Erlaubnis zum Betrieb einer Schießstätte oder eine Schießerlaubnis erforderlich.
Schießen mit Feuerwaffen (.22 l.r.) ist außerhalb zugelassener Schießstätten grundsätzlich erlaubnispflichtig. Ein privater Keller gilt nicht automatisch als Schießstätte; ohne entsprechende Genehmigung ist das Schießen dort unzulässig.
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