NiedersachsenRechtNDS-RE-489-2022

Ist für das Schießen mit einem Gewehr .22 l.r. im Keller eines Wohnhauses eine behördliche Erlaubnis erforderlich?

Kurze Antwort

Ja, hierfür ist eine behördliche Erlaubnis zum Betrieb einer Schießstätte oder eine Schießerlaubnis erforderlich.

  • A)Nein, wenn die Sicherheit gewährleistet ist.
  • B)Ja, eine Erlaubnis zum Betrieb einer Schießstätte oder eine Schießerlaubnis.
  • C)Nein, die des Hauseigentümers reicht aus.
Erklärung

Schießen mit Feuerwaffen (.22 l.r.) ist außerhalb zugelassener Schießstätten grundsätzlich erlaubnispflichtig. Ein privater Keller gilt nicht automatisch als Schießstätte; ohne entsprechende Genehmigung ist das Schießen dort unzulässig.

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