Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Nein. Nach Bundeswaldgesetz und Landeswaldgesetzen ist Reiten im Wald grundsätzlich nur auf Straßen und geeigneten Wegen zulässig. Abseits der Wege – etwa im Fichtenaltbestand – ist Reiten zum Schutz des Waldbodens, der Verjüngung und des Wildes verboten.
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