NiedersachsenWildbrethygiene & JagdhundeNDS-WI-206-2022

Kann das Wildbret eines mit Kleinen Lungenwürmern befallenen nicht abgekommenen Stückes Wild verwertet werden und besteht eine Anzeigepflicht dieser Krankheit?

Kurze Antwort

Bei nicht abgekommenem Wild mit geringem Befall ist das Wildbret verwertbar, jedoch muss die Lunge verworfen werden; eine Anzeigepflicht besteht nicht.

  • A)das Wildbrett ist bis auf die Lunge verwertbar, es besteht eine Anzeigepflicht der Krankheit
  • B)das Wildbrett ist nicht verwertbar, es besteht eine Anzeigepflicht
  • C)bei keinem übermäßigen Befall ist bis auf die Lunge das ganze Stück verwertbar, eine Anzeigepflicht besteht nicht
Erklärung

Kleine Lungenwürmer machen das Wildbret grundsätzlich nicht genussuntauglich, betroffen ist nur die Lunge. Nur bei bedenklichen Merkmalen (z. B. Abmagerung) wäre eine amtliche Untersuchung oder Verwerfen nötig.

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