Kurze Antwort
Richtig ist: ja.
Ja. Für Langwaffen steht der gültige Jahresjagdschein einer Waffenbesitzkarte gleich: Der Jäger darf damit Langwaffen ohne vorherige WBK erwerben oder vorübergehend in Besitz nehmen und zur Ansicht mitnehmen. Die endgültige Eintragung in die WBK muss dann binnen 14 Tagen nach Erwerb erfolgen.
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