NiedersachsenRechtNDS-RE-525-2022

Kann der Jäger beim Waffenhändler durch Vorlage des Jahresjagdscheins Langwaffen zur Ansicht mitnehmen?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja.

  • A)ja
  • B)nein
  • C)ja, aber nur in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte
Erklärung

Ja. Für Langwaffen steht der gültige Jahresjagdschein einer Waffenbesitzkarte gleich: Der Jäger darf damit Langwaffen ohne vorherige WBK erwerben oder vorübergehend in Besitz nehmen und zur Ansicht mitnehmen. Die endgültige Eintragung in die WBK muss dann binnen 14 Tagen nach Erwerb erfolgen.

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