NiedersachsenRechtNDS-RE-467-2022

Kann die zuständige Behörde die Vorlage von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition und Erlaubnisscheinen zur Prüfung verlangen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, aus begründetem Anlass.

  • A)Nein, solange Waffenbesitzkarte und Munitionserwerbschein gültig sind.
  • B)Ja, nur im Rahmen eines Strafverfahrens.
  • C)Ja, aus begründetem Anlass.

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Niedersachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten
Kann die zuständige Behörde die Vorlage von erlaubnispflichtigen… | Jägerprüfung Niedersachsen – GrünesAbi | GrünesAbi