Kurze Antwort
Ja, die zuständige Behörde kann aus begründetem Anlass die Vorlage erlaubnispflichtiger Schusswaffen, Munition und Erlaubnisscheine zur Prüfung verlangen.
Die Vorzeigepflicht besteht nicht nur im Rahmen eines Strafverfahrens. Die Behörde kann die Vorlage innerhalb einer angemessenen Frist anordnen.
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