NiedersachsenRechtNDS-RE-467-2022

Kann die zuständige Behörde die Vorlage von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition und Erlaubnisscheinen zur Prüfung verlangen?

Kurze Antwort

Ja, die zuständige Behörde kann aus begründetem Anlass die Vorlage erlaubnispflichtiger Schusswaffen, Munition und Erlaubnisscheine zur Prüfung verlangen.

  • A)Nein, solange Waffenbesitzkarte und Munitionserwerbschein gültig sind.
  • B)Ja, nur im Rahmen eines Strafverfahrens.
  • C)Ja, aus begründetem Anlass.
Erklärung

Die Vorzeigepflicht besteht nicht nur im Rahmen eines Strafverfahrens. Die Behörde kann die Vorlage innerhalb einer angemessenen Frist anordnen.

Jägerprüfung Niedersachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten