Kurze Antwort
Ja, der Grundstückseigentümer kann aus ethischen Gründen die Befriedung seiner Grundflächen beantragen.
Die zuständige Jagdbehörde kann die Flächen daraufhin zu einem befriedeten Bezirk erklären, sodass dort grundsätzlich die Jagd ruht. Allein das Eigentum oder die Verpachtung der landwirtschaftlichen Nutzung berechtigt nicht zur Ablehnung.
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