NiedersachsenRechtNDS-RE-72-2022

Kann ein Grundstückseigentümer es ablehnen, dass auf seinen Grundflächen, die im gemeinschaftlichen Jagdbezirk liegen, die Jagd ausgeübt wird?

Kurze Antwort

Ja, der Grundstückseigentümer kann aus ethischen Gründen die Befriedung seiner Grundflächen beantragen.

  • A)ja, aus ethischen Gründen
  • B)ja, denn er kann über sein Eigentum frei verfügen
  • C)ja, wenn er die landwirtschaftliche Nutzung an Dritte verpachtet hat
Erklärung

Die zuständige Jagdbehörde kann die Flächen daraufhin zu einem befriedeten Bezirk erklären, sodass dort grundsätzlich die Jagd ruht. Allein das Eigentum oder die Verpachtung der landwirtschaftlichen Nutzung berechtigt nicht zur Ablehnung.

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