Kurze Antwort
Richtig ist: Ja, wenn es sich um einen eingetragenen Verein handelt.
Richtig ist: Ja, wenn es sich um einen eingetragenen Verein handelt. Eingetragene Schützenvereine (e.V.) können als juristische Person eine WBK erhalten, z.B. für Vereinswaffen, sofern Bedürfnis, Zuverlässigkeit, sichere Aufbewahrung etc. nachgewiesen sind. „Nein“ ist falsch, und „jedem Verein“ ebenso, weil die Vereinsform und Voraussetzungen entscheidend sind.
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