NiedersachsenRechtNDS-RE-238-2022

Kann krankes Wild in der Schonzeit und über den Abschussplan hinaus geschossen werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja, wenn es schwerkrank ist.

  • A)ja, wenn es schwerkrank ist
  • B)ja, wenn es schwerkrank ist, mit Genehmigung der Jagdbehörde
  • C)ja, in jedem Fall
Erklärung

Ja. Nach § 22a BJagdG ist krankgeschossenes oder schwerkrankes Wild unverzüglich zu erlegen, um vermeidbare Schmerzen zu verhindern – das gilt auch in der Schonzeit und ggf. über den Abschussplan hinaus. Eine behördliche Genehmigung ist dafür nicht erforderlich; pauschal „in jedem Fall“ zu schießen ist hingegen weidwidrig.

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