NiedersachsenRechtNDS-RE-359-2022

Kann man eine im Ausland erworbene erlaubnispflichtige Schusswaffe in die Bundesrepublik einführen / verbringen?

Kurze Antwort

Eine im Ausland erworbene erlaubnispflichtige Schusswaffe darf nur mit vorheriger Verbringungserlaubnis der zuständigen Behörde nach Deutschland eingeführt werden.

  • A)Ja, ohne Einschränkung.
  • B)Ja, mit Waffenbesitzkarte.
  • C)Ja, mit einer vorherigen Verbringungserlaubnis der zuständigen Behörde.
Erklärung

Eine Waffenbesitzkarte allein genügt hierfür nicht. Die erforderliche Erlaubnis muss bereits vor dem Verbringen beziehungsweise der Einfuhr vorliegen.

Jägerprüfung Niedersachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten