NiedersachsenNatur & JagdpraxisNDS-NA-506-2022

Können Ansitzeinrichtungen das Landschaftsbild stören?

Kurze Antwort

Ja, Ansitzeinrichtungen stören das Landschaftsbild, wenn sie sich nicht harmonisch in die Umgebung einfügen.

  • A)ja, aber nur in Naturschutzgebieten
  • B)ja, wenn sie sich nicht in das Landschaftsbild einfügen
  • C)nein
Erklärung

Jagdliche Einrichtungen sollen unauffällig und landschaftsverträglich gestaltet werden. Passen Bauart, Farbe oder Standort nicht, wirken sie als Fremdkörper und beeinträchtigen das Landschaftsbild. Regulations können je nach Bundesland variieren.

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