Kurze Antwort
Ja, Ansitzeinrichtungen stören das Landschaftsbild, wenn sie sich nicht harmonisch in die Umgebung einfügen.
Jagdliche Einrichtungen sollen unauffällig und landschaftsverträglich gestaltet werden. Passen Bauart, Farbe oder Standort nicht, wirken sie als Fremdkörper und beeinträchtigen das Landschaftsbild. Regulations können je nach Bundesland variieren.
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