Kurze Antwort
Ja, mit der grünen Waffenbesitzkarte darf Munition erworben werden, wenn ein entsprechender Munitionserwerbseintrag für das Kaliber vorhanden ist.
Die allgemeine WBK berechtigt nur mit behördlichem Vermerk zum Munitionserwerb. Ohne diesen Eintrag ist der Kauf von Munition über die WBK nicht zulässig. Langwaffenmunition kann ein Jäger ansonsten über den Jagdschein erwerben.
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