Kurze Antwort
Richtig ist: ab dem 57. Lebenstag.
Richtig ist: ab dem 57. Lebenstag. Hintergrund: Welpen dürfen nach Tierschutz-Hundeverordnung frühestens nach Vollendung der 8. Woche (über 56 Tage) vom Muttertier getrennt werden. Der 57. Tag liegt genau nach dieser Grenze – frühere Abgaben (45. oder 50. Tag) sind unzulässig, später (65. Tag) wäre zwar erlaubt, aber nicht vorgeschrieben.
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