NiedersachsenRechtNDS-RE-147-2022

Mit welchem der nachstehend aufgeführten Fanggeräte ist das Fangen von Wild nach § 19 Bundesjagdgesetz verboten?

Kurze Antwort

Das Fangen von Wild ist nach § 19 BJagdG mit Tellereisen verboten.

  • A)Tellereisen
  • B)Schwanenhals
  • C)Kastenfalle
Erklärung

Tellereisen lösen durch Druck aus und fangen weder unversehrt lebend noch töten sie sofort; solche Fallen sind bundesweit unzulässig. Kastenfallen sind für den Lebendfang erlaubt, Schwanenhals kann je nach Landesrecht zulässig sein.

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