Kurze Antwort
Das Fangen von Wild ist nach § 19 BJagdG mit Tellereisen verboten.
Tellereisen lösen durch Druck aus und fangen weder unversehrt lebend noch töten sie sofort; solche Fallen sind bundesweit unzulässig. Kastenfallen sind für den Lebendfang erlaubt, Schwanenhals kann je nach Landesrecht zulässig sein.
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