Kurze Antwort
Jagderlaubnisse können befristet oder unbefristet sowie entgeltlich oder unentgeltlich erteilt werden; sie sind grundsätzlich nicht übertragbar.
Der Begehungsschein kann zeitlich begrenzt oder unbegrenzt und gegen Gebühr oder kostenlos ausgegeben werden. Eine Übertragbarkeit auf andere Personen ist ausgeschlossen, da die Erlaubnis stets personenbezogen ist.
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