Kurze Antwort
Richtig sind: Zielscheinwerfer und Nachtzielgeräte.
Richtig sind Zielscheinwerfer und Nachtzielgeräte. Beide sind nach WaffG verboten: Zielscheinwerfer sind Vorrichtungen zum Anstrahlen/Beleuchten des Ziels, Nachtzielgeräte besitzen Bildwandler/elektronische Verstärkung und sind für Schusswaffen bestimmt. Leuchtpunktvisiere (Rotpunktvisiere) sind hingegen erlaubt, da sie das Ziel nicht beleuchten und keine Bildverstärkung nutzen.
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