Kurze Antwort
Erlaubt sind nur bauartzugelassene Schusswaffen mit maximal 7,5 Joule („F im Fünfeck“), sofern sichergestellt ist, dass die Geschosse das befriedete Besitztum nicht verlassen.
Im befriedeten Besitztum darf außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis nur mit freien Waffen bis 7,5 J geschossen werden. Entscheidend sind die Bauartzulassung und ein sicherer Kugelfang; schallgedämpfte oder andere stärkere Waffen sind unzulässig.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.