Kurze Antwort
Richtig sind: <p>Mit Waffen (z. B. im „Kleinstkaliber“ 4 mm M20), sofern diese das Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ und das Zulassungszeichen „PTB im Viereck“ tragen.</p> und <p>Mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, sofern diese das Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ tragen und Kartuschenmunition verschossen wird.</p>.
Richtig sind SRS-Waffen mit „PTB im Kreis“ (nur Kartuschen) sowie bauartzugelassene Druckluft-/CO2-/Federdruckwaffen mit „F im Fünfeck“; bei bestimmten Feuerwaffen mit max. 7,5 J zusätzlich „PTB im Viereck“. Hintergrund: Außerhalb von Schießstätten ist Schießen im befriedeten Besitztum nur mit solchen zugelassenen, schwachenergetischen Systemen erlaubt, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen und niemand belästigt wird. Randfeuer .22 l.r. ist verboten.
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