NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-14-2022

Mit welchen Waffen darf man auf seinem befriedeten Grundstück schießen, wenn sichergestellt ist, dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können und niemand durch Lärm behindert oder belästigt wird?

Kurze Antwort

Richtig sind: <p>Mit Waffen (z. B. im „Kleinstkaliber“ 4 mm M20), sofern diese das Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ und das Zulassungszeichen „PTB im Viereck“ tragen.</p> und <p>Mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, sofern diese das Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ tragen und Kartuschenmunition verschossen wird.</p>.

  • A)<p>Mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, sofern diese das Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ tragen und Kartuschenmunition verschossen wird.</p>
  • B)Mit Waffen für Randfeuermunition bis .22 l.r. (= lfB).
  • C)<p>Mit Waffen (z. B. im „Kleinstkaliber“ 4 mm M20), sofern diese das Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ und das Zulassungszeichen „PTB im Viereck“ tragen.</p>
Erklärung

Richtig sind SRS-Waffen mit „PTB im Kreis“ (nur Kartuschen) sowie bauartzugelassene Druckluft-/CO2-/Federdruckwaffen mit „F im Fünfeck“; bei bestimmten Feuerwaffen mit max. 7,5 J zusätzlich „PTB im Viereck“. Hintergrund: Außerhalb von Schießstätten ist Schießen im befriedeten Besitztum nur mit solchen zugelassenen, schwachenergetischen Systemen erlaubt, wenn Geschosse das Grundstück nicht verlassen und niemand belästigt wird. Randfeuer .22 l.r. ist verboten.

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