Kurze Antwort
Richtig ist: Stockdegen.
Stockdegen sind als „verbotene Waffen“ nach Anlage 2 Abschnitt 1 WaffG eingestuft, weil sie Hieb- oder Stoßwaffen sind, die als Alltagsgegenstand (Stock) getarnt werden und damit ein besonderes Gefährdungspotential haben. Richtschwert und Morgenstern sind zwar Waffen/Hiebwaffen, aber nicht als verboten gelistet; ihr Besitz/Umgang kann erlaubnispflichtig sein, ist jedoch nicht generell verboten.
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