Kurze Antwort
Richtig sind: Wurfsterne, Schlagringe, Präzisionsschleudern mit Armstütze und Stahlruten, beidseitig geschliffene Springmesser, Butterflymesser.
Richtig sind 2 und 3. Diese Gegenstände sind nach Anlage 2 Abschnitt 1 WaffG ausdrücklich verboten (u. a. Wurfsterne, Schlagringe, Präzisionsschleudern mit Armstütze, Stahlruten, Springmesser mit beidseitigem Schliff, Butterflymesser). Selbstladebüchsen/-flinten mit auf 2 Patronen begrenztem Magazin sind nicht verboten; sie sind waffenrechtlich zulässig, jagdlich gelten nur Ladebegrenzungen nach BJG.
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