NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-20-2022

Mit welchen Waffen ist der Umgang verboten?

Kurze Antwort

Richtig sind: Wurfsterne, Schlagringe, Präzisionsschleudern mit Armstütze und Stahlruten, beidseitig geschliffene Springmesser, Butterflymesser.

  • A)Selbstladeflinten und Selbstladebüchsen mit jeweils 2 Patronen im Magazin,
  • B)Wurfsterne, Schlagringe, Präzisionsschleudern mit Armstütze
  • C)Stahlruten, beidseitig geschliffene Springmesser, Butterflymesser
Erklärung

Richtig sind 2 und 3. Diese Gegenstände sind nach Anlage 2 Abschnitt 1 WaffG ausdrücklich verboten (u. a. Wurfsterne, Schlagringe, Präzisionsschleudern mit Armstütze, Stahlruten, Springmesser mit beidseitigem Schliff, Butterflymesser). Selbstladebüchsen/-flinten mit auf 2 Patronen begrenztem Magazin sind nicht verboten; sie sind waffenrechtlich zulässig, jagdlich gelten nur Ladebegrenzungen nach BJG.

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