NiedersachsenNatur & JagdpraxisNDS-NA-500-2022

Mit welcher der nachgenannten Handlungen sollte vom Hund apportiertes noch nicht verendetes Federwild sicher und tierschutzgerecht getötet werden?

Kurze Antwort

Vom Hund apportiertes, noch lebendes Federwild wird sicher und tierschutzgerecht durch einen kräftigen Schlag auf den Kopf getötet.

  • A)Durch Fangschuss
  • B)Durch Abfedern
  • C)Durch Schlag auf den Kopf
Erklärung

Das Abschlagen betäubt/erlöst schnell und zuverlässig. Abfedern ist aus Tierschutzgründen verboten, und ein Fangschuss wäre unnötig gefährlich für Hund und Umfeld.

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