Kurze Antwort
Richtig ist: Sportschützen-WBK.
Richtig ist die Sportschützen-WBK, weil der Munitionserwerb für erlaubnispflichtige Munition nur mit einer entsprechenden waffenrechtlichen Erlaubnis möglich ist; bei Sportschützen ist das die Waffenbesitzkarte mit Munitionserwerbseintrag. Ein reiner Sportschützenausweis berechtigt nicht zum Munitionserwerb, und eine Sprengstofferlaubnis betrifft das Umgehen mit Explosivstoffen, nicht den Kauf von Patronenmunition.
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