Kurze Antwort
Richtig ist: Leuchtspurpatronen.
Richtig ist Leuchtspurpatronen. Leuchtspurmunition ist nach WaffG verbotene Munition; ihr Umgang (Erwerben, Besitzen, Verwenden) ist ohne spezielle Ausnahmegenehmigung untersagt. Hohlspitz- und Kleinschrotpatronen in 9 mm Luger sind für Jäger bzw. Sportschützen grundsätzlich nicht verboten.
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