NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-34-2022

Mit welcher Munition der Bezeichnung „9 mm Luger“ ist der Umgang verboten?

Kurze Antwort

Richtig ist: Leuchtspurpatronen.

  • A)Hohlspitzpatronen
  • B)Kleinschrotpatronen
  • C)Leuchtspurpatronen
Erklärung

Richtig ist Leuchtspurpatronen. Leuchtspurmunition ist nach WaffG verbotene Munition; ihr Umgang (Erwerben, Besitzen, Verwenden) ist ohne spezielle Ausnahmegenehmigung untersagt. Hohlspitz- und Kleinschrotpatronen in 9 mm Luger sind für Jäger bzw. Sportschützen grundsätzlich nicht verboten.

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