Kurze Antwort
Auf dem Schießstand darf die Mehrladeeinrichtung einer Repetierbüchse mit genau einer Patrone geladen werden.
Aus Sicherheitsgründen ist auf Schießständen (außer Schießkino) nur das Laden mit einer Patrone in der Mehrladeeinrichtung zulässig. So werden Mehrfachabgaben und Risiken beim Handhaben minimiert.
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