Kurze Antwort
Ja, es muss ein Jagdleiter bestimmt werden, sofern nicht der Jagdausübungsberechtigte selbst die Jagdleitung übernimmt.
Bei Gesellschaftsjagden ist die Bestellung eines Jagdleiters Pflicht. Er verantwortet Organisation und Sicherheit; nur wenn der Jagdausübungsberechtigte selbst leitet, ist keine gesonderte Benennung nötig.
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